Das virtuelle Tool zur Ermittlung des Gebäudewertes „SkenData’s Wert 14“ liefert über wenige Eingabedaten – wie beispielsweise eine einzige Adresse – einen Gebäudewert, der so genau ist, dass viele Versicherer in Deutschland diesen Wert im Rahmen ihrer Annahmerichtlinien akzeptieren und Unterversicherungsverzicht erklären.
Günstig, schnell, einfach und verlässlich
Die Vorteile der virtuellen Lösung gegenüber traditionell verwendeten Wertermittlungsbögen und gegenüber dem Gutachtereinsatz liegen auf der Hand: Sie ist kostengünstiger und schneller als ein Gutachter, besser als ein Wertermittlungsbogen (hinsichtlich Vergleichbarkeit und Vollständigkeit) und viel unkomplizierter für den Vertrieb. Hinzu kommt, dass neben 3D-Gebäudedaten und Luftaufnahmen immer mehr frei nutzbare Datenquellen zur Verfügung stehen, die in Kombination mit einer geeigneten Bewertungslogik (KI) eine schnelle, umfangreiche und hinreichend genaue Gebäudewertermittlung auf Knopfdruck ermöglichen. Aus unserer Sicht ist „SkenData’s Wert 14“ ein sehr gutes Bewertungssystem, das über einen definierten Service genutzt werden kann, ohne selbst die Detailkomplexität abbilden zu müssen.
Einsatzbereiche der Wertermittlung
Der Antragsbereich bis hin zur Policierung ist sicherlich das Haupteinsatzgebiet. Die sofortige Marktwertermittlung ist besonders für den Antragsteller sehr interessant, da sie ansonsten oft nur kostenpflichtig erhältlich ist. Außerdem können die Ergebnisse auch in Form eines Gebäudereports (PDF-Bericht) zum Einsatz kommen. Für Versicherungen ein weiterer sehr interessanter Punkt ist, bestehende Verträge entweder komplett oder beliebig selektiv zu untersuchen mit dem Ziel, Bearbeitungspotenziale aufzudecken. Durch die Verwendung dieses Service-Tools ist eine Massenverarbeitung sehr leicht und kosteneffizient durchführbar. Aber auch in der Schadenbearbeitung ergeben sich mögliche Einsatzbereiche.
Showcase & Anwendungsszenario: Nutzung in der formellen Deckungsprüfung
Wir haben als Showcase den „SkenData-Service Wert 14“ im Rahmen der formellen Deckungsprüfung eingebunden. Dabei wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme mit dem Betrag der Wert-14-Ermittlung verglichen.
- Bei Abweichungen unter 30 % erfolgt keinerlei Hinweis.
- Bei Abweichungen von 30 bis 50 % erfolgt ein Hinweis.
- Bei Abweichungen von mehr als 50 % erfolgt eine Warnung, dass hier gegebenenfalls Leistungen abzugsfähig sind.
Fall- und Regelkonstellation Schadenbearbeitung
Ein Anwendungsszenario innerhalb unseres Schadenmanagementsystems in|sure General Claims in Verbindung mit einem externen Workflowsystem sieht dann im Detail wie folgt aus:
Kleinschaden (Schadensumme < = 3.000 €)
- Abweichung < 30 %
- Es erfolgt kein Hinweis im Rahmen der Deckungsprüfung.
- Im Falle einer Zahlung erfolgt kein Hinweis bei einer Zahlung.
- Darüber hinaus wird kein Gebäudereport erstellt und abgelegt.
- Abweichung > = 30 % < = 50 %
- Im Rahmen der Deckungsprüfung erfolgt ein Hinweis.
- Ebenfalls erfolgt ein Hinweis bei einer Zahlung. Die Zahlung selbst wird jedoch durchgeführt.
- Bei der Deckungsprüfung wird ein Gebäudereport erstellt und bei der Schadennummer im elektronischen Archivsystem abgelegt.
- Parallel erfolgt eine Aufforderung in einem Postkorb des Vertriebs bzw. des zuständigen Vertriebsmitarbeiters, eine Klärung der Abweichung im Kundendialog vorzunehmen.
- Abweichung > 50 %
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- Warnhinweis im Rahmen der Deckungsprüfung.
- Bei einer Zahlung gibt es die Möglichkeiten einer Aufforderung an den Mitarbeiter, die Zahlung nicht durchzuführen.
- Eine Zahlung kann auch automatisch unterbunden werden, oder aber die Zahlung wird aufgrund dieser Abweichung zur fachlichen Freigabe an den Vorgesetzten weitergeleitet.
- Parallel erfolgt der Hinweis an den Vertrieb, mit dem Kunden eine Vertragsänderung mit einer modifizierten Versicherungssumme durchzuführen. Die nachgelagerte Entschädigungszahlung kann dann entsprechend gekürzt werden.
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Mittlere Schäden (< 3.000 – 50.000 €)
- Abweichung > = 30 % < = 50 %
- Warnhinweis im Rahmen der Deckungsprüfung.
- Bei einer Zahlung gibt es die Möglichkeit einer Aufforderung an den Mitarbeiter, die Zahlung nicht durchzuführen.
- Eine Zahlung kann auch automatisch unterbunden werden, oder aber die Zahlung wird aufgrund dieser Abweichung zur fachlichen Freigabe an den Vorgesetzten weitergeleitet.
- Parallel erfolgt der Hinweis an den Vertrieb, mit dem Kunden eine Vertragsänderung mit einer modifizierten Versicherungssumme durchzuführen. Die nachgelagerte Entschädigungszahlung kann dann entsprechend gekürzt werden.
- Abweichung > 50 %
- Warnhinweis im Rahmen der Deckungsprüfung.
- Bei einer Zahlung gibt es die Möglichkeit einer Aufforderung an den Mitarbeiter, die Zahlung nicht durchzuführen.
- Eine Zahlung kann auch automatisch unterbunden werden, oder aber die Zahlung wird aufgrund dieser Abweichung zur fachlichen Freigabe an den Vorgesetzten weitergeleitet.
- Parallel erfolgt der Hinweis an den Vertrieb, mit dem Kunden eine Vertragsänderung mit einer modifizierten Versicherungssumme durchzuführen.
- Die nachgelagerte Entschädigungszahlung kann dann entsprechend gekürzt werden.
Großschäden (< 50.000 €)
- Generelle Aussteuerung und Einzelbehandlung.
Wenn Sie Fragen zur Nutzung oder zur Integration der virtuellen Gebäudewertermittlung haben, unterstützen wir Sie gerne. Unser Experte für Sie ist Hans-Josef Eichas.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar.