Sozialversiche­rungs­träger sollten bestehende bAV prüfen


Sozialversicherungsträger und insbesondere gesetzliche Krankenkassen befinden sich aktuell in einer dynamischen und zunehmend herausfordernden Situation: Durch die Marktkonsolidierung sind komplexe und teils heterogene bAV-Landschaften entstanden.

Verstärkt werden diese Herausforderungen dadurch, dass Sozialversicherungsträger und besonders gesetzliche Krankenkassen spezielle Vorschriften beim Umgang mit Pensionsverpflichtungen beachten müssen. So gibt es explizit anzuwendende Bilanzierungsregeln in Hinblick auf die Bildung von Altersrückstellungen.

BAS-Verordnung zwingt zum Handeln

Gesetzliche Krankenkassen müssen Altersrückstellungen nach der Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV) bilden. Diese Verordnung vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beruht auf der im Jahr 2010 durchgeführten Reformierung der Krankenkassenlandschaft in Deutschland. Seitdem hat sich für gesetzliche Krankenkassen einiges geändert. So ist zum einen die Insolvenzfähigkeit für Krankenkassen aufgrund der Aufhebung der Gewährträgerhaftung in Kraft getreten, womit die PSV-Pflicht einhergeht. Da die Verpflichtungen aus den bestehenden Versorgungslandschaften mit betrieblicher Altersversorgung und zum Teil beamtenähnlichen Zusagen das größte Insolvenzrisiko für Krankenkassen darstellen, wird auf den Ausweis und die Bewertung von Pensionsverpflichtungen ein besonderes Augenmerk gerichtet. Nach unserer Ansicht trägt die aktuelle Darstellung in den Jahresrechnungen dem nicht ausreichend Rechnung, sodass eine detaillierte Bewertung der realen Verpflichtungen und Zahlungsströme von hoher betriebswirtschaftlicher Wichtigkeit ist.

Krankenkassen sind daher qua Verordnung angehalten, bestehende Risiken in Bezug auf ihre betriebliche Altersversorgung transparent und realistisch in den Jahresrechnungen darzustellen und ein entsprechendes Risikomanagement zu implementieren. Konkret sind Krankenkassen verpflichtet, bis zum Jahr 2049 einen ausreichenden Kapitalstock aufzubauen, um den Verpflichtungen nachkommen zu können. Hierbei ist u. a. ein Rechnungszins in Höhe von 4,25 % (Höchstrechnungszins) anzuwenden. Außerdem müssen ein Gehaltstrend in Höhe von 1,5 % und ein Rententrend in Höhe von 1 % sowie eine 4 Jahre höhere Lebenserwartung berücksichtigt werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Anlage der eingezahlten Beiträge eine Rendite in Höhe von mehr als 4,25 % erbringen muss, damit im Jahr 2050 der entsprechende Ausfinanzierungsbetrag zur Verfügung steht. In dem vom BAS herausgegebenen Leitfaden zur Bewertung der Altersrückstellungen ist geregelt, wie die entsprechenden Verpflichtungen zu bewerten sind. So muss alle 5 Jahre der aktuelle Stand zu Rückstellungen vor und nach 2050 errechnet werden, damit der Ausfinanzierungsgrad laufend überprüft und transparent wird. Denn nur so ist eine Kontrolle möglich, ob das Ziel bis 2050 erreicht werden kann.

Laufend neue Handlungsoptionen durch dynamische Weiterentwicklung

Die aktuarielle Bewertung für Krankenkassen unterliegt einer laufenden Weiterentwicklung. Das BAS ist dabei offen für fachliche Anregungen. Die Bilanzierungspflicht für Altersversorgungen kann entfallen, wenn durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen wird, dass diese Mittel ausschließlich zur Finanzierung der Altersversorgung dienen. Dieses wiederum kann durch Zweckbindung über eine doppelseitige Treuhandkonstruktion (Contractual Trust Arrangement – CTA) erfolgen. Die so gebundenen Mittel sind dem Zugriff Dritter entzogen und können somit auch nicht im Rahmen einer weiteren Abschmelzung der Rücklagen, wie zuletzt im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, mit einer Abführungsverpflichtung belegt werden.

Gesetzliche Krankenkassen müssen bei der Rückdeckung ihrer Verpflichtungen zudem entsprechende Anlagevorschriften beachten. So muss die Anlage mündelsicher erfolgen, was Krankenkassen zu einer sehr konservativen Anlage, z. B. in europäische Staatsanleihen, zwingt.

Was gesetzliche Krankenkassen jetzt in Bezug auf bAV konkret tun müssen

Für Krankenkassen gibt es somit folgende To-dos:

  1. Ausfinanzierung der bestehenden Zusagen bis spätestens 2050 unter Beachtung einer entsprechenden Insolvenzsicherung und Anlagerichtlinie.
  2. Neuzusagen müssen ebenfalls unter Beachtung der Anlagerichtlinie von Beginn an ausfinanziert werden und insolvenzgesichert sein.
  3. Verbesserung des Risikomanagements, um den erhöhten Anforderungen an das Risikomanagement durch Bilanzierungsvorschriften und den Leitfaden des BAS Rechnung zu tragen.

=> Lfd. Controlling der Rückstellungen: Verwendung eines realistischen Zinses und einer entsprechend angepasster Sterbetafel, um ein realistisches Bild zu erhalten.

Holen Sie sich Unterstützung von einem spezialisierten Berater

Ein spezialisierter Berater hilft gesetzlichen Krankenkassen dabei, die Ziele zu erreichen und die Verordnungen effektiv umzusetzen, u. a. mit folgenden Leistungen und Produkten:

  • Erstellung einer Risikomatrix über die Altersversorgungslandschaft unter Berücksichtigung rechtlicher, administrativer und finanzieller Risiken, um Handlungsfelder zu identifizieren
  • Jährliche Erstellung eines Gutachtens zu Finanzierungsgrad bzw. Bewertung der Aktivseite (Betrachtung vor 2050, nach 2050)
  • Der Höchstrechnungszins liegt bei 4,25 %. Durch die Entwicklung von individuellen Bewertungsmethodiken kann ein „richtiger“ Zins bestimmt werden. Zusätzlich können passendere Sterbetafeln in Abstimmung mit der Krankenkasse angewendet werden, um im Ergebnis ein realistisches Bild zu erhalten.
  • Erstellung von Konzepten zur sicheren Ausfinanzierung der bestehenden Zusagen über ein doppelseitiges Treuhandmodell
  • Ausweis Jahresrechnung (gar nicht mehr oder nur teilweise)
  • Bilanzverkürzung
  • Übernahme der Administration unter Einsatz von moderner IT und Portallösungen
  • Suchen Sie sich einen Berater, der die speziellen Anlagevorschriften der gesetzlichen Krankenkassen kennt und ggf. mit Vermögensverwaltern zusammenarbeitet, die diese investmentstrategisch umsetzen können.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit adesso

Bei einer Zusammenarbeit mit adesso erhalten Sozialversicherungsträger und gesetzliche Krankenkassen ein Maximum an Sicherheit. Die Kombination aus hoher bAV-Fachlichkeit und Branchen-Know-how in Verbindung mit modernen Software- und Systemlösungen generiert Mehrwerte.

So sind wir langjährig auf Produkte und Dienstleistungen für Sozialversicherungsträger spezialisiert und haben durch unsere Mitgliedschaften in Fachausschüssen ein umfangreiches Netzwerk aufgebaut. Auf diese Weise sind wir immer bestens über anstehende gesetzliche Änderungen informiert.

Unsere Bewertungsmethodiken und Lösungsansätze sind mit dem renommierten und spezialisierten Wirtschaftsprüfer Dr. Ralf Kohlhepp abgestimmt und entwickelt worden.

Ohne eine entsprechende Softwareunterstützung ist betriebliche Altersversorgung heute kaum noch effizient verwaltbar. Insbesondere Krankenkassen müssen zwangsläufig ihre Verwaltung weiter digitalisieren, wenn Sie den beschriebenen Herausforderungen begegnen wollen. adesso hat eine umfangreiche Standardsoftware für die Verwaltung von betrieblicher Altersversorgung im Portfolio, mit der alle Durchführungswege und Zusagearten, insbesondere auch moderne wertpapiergebundene Versorgungszusagen, verwaltet werden können. Gängige Geschäftsvorfälle lassen sich dabei automatisiert abarbeiten und verschiedene Bewertungsmethodiken abbilden.

Sie möchten mehr zu dem Thema erfahren? Unser Experte Jens Gustenhoven, Senior Business Developer, wird Sie gerne beraten.

Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann hinterlassen Sie uns gerne einen Kommentar.

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