Letzte Woche ist das Gesetz zur „Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung“ vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet worden. Damit es in Kraft tritt, fehlt nun noch das positive Votum der Länderkammer, d. h. des Bundesrates, sowie die Unterschrift des Bundespräsidenten, wenn ich mich richtig an meinen Politikunterricht zu Schulzeiten erinnere.
Interessant war es, in dieser Woche die Diskussion im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie die beiden Debatten bei der ersten Lesung sowie vor der Abstimmung am gestrigen Abend zu verfolgen: Neben der Werbung durch die Regierungskoalition und der breiten Zustimmung, die diesem Gesetz zuteilwurde, erfuhren es und seine aktuelle Ausgestaltung scharfe, wenn auch meistens konstruktiv lesbare Kritik insbesondere von Seiten der Oppositionsparteien. Dabei ging es in erster Linie darum, seinen Rahmen zu erweitern und damit die Transparenz der Alterssicherung weiter zu erhöhen und auf weitere praktizierte Vorsorgeformen in unserem Land auszudehnen. Ebenso wurden die Grenzen eines solchen Vorhabens ausgelotet.
Ein paar Beispiele dazu:
- Die Sozialverbände merken an, dass ein Anteil von 19 % der Bevölkerung nicht mit dem Internet vertraut ist bzw. nicht damit arbeitet oder sich darüber informiert. Daraus lässt sich die Herausforderung ableiten, auch in diesem Fall Mittel und Wege zu finden, besondere Randgruppen der Bevölkerung mit Hilfe alternativer Medien zu erreichen, z. B. die gute alte gelbe Post.
- Die Gruppe der Landesbesoldeten sollte ebenfalls die Chance bekommen, eine digitale Übersicht über ihre Altersvorsorgeaktivitäten zu erhalten.
- Weitere Vorsorgearten sollten ebenfalls in die Betrachtung eingehen, genannt werden hier unter anderem: Versorgungswerke, Beamtenversorgung, betriebliche Pensionszusagen, Bank-, Aktien-, und Fondssparpläne, Zusatzversorgung der Angestellten des Bundes und der Länder … die Liste ließe sich sicherlich noch erweitern.
Zusammenfassend vielleicht ein kurzes Fazit, um den Rahmen dieses Blogs nicht zu sprengen: Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung unternommen, dem Bürger von offizieller Seite mehr Transparenz in der Alterssicherung zu bieten und ihm damit die Möglichkeit zu geben, seine Vorsorge zu optimieren. Nimmt man die oben genannten Einwände ernst, so hat man bereits die Agenda für die nächsten Jahre vorliegen, bzw. den Handlungsrahmen, innerhalb dessen sich die Altersvorsorgeanbieter und damit auch unser Unternehmen in dieser Zeit bewegen sollten, um die Transparenz in der Alterssicherung auch wirklich für alle Bürger zu erhöhen und damit eine langfristige Optimierung der Alterssicherung zu erzielen.
Ein paar Ideen dazu:
- Synchronisation zwischen digitaler Auskunft und Papierversion: Wer nicht auf der digitalen Schiene fährt, erhält eine zusammenfassende Übersicht auf Papier, die die jährliche Renteninformation der deutschen Rentenversicherung vereinfacht und auf weitere Versorgungswege ausdehnt. Eine Übersicht für alle Vorsorgearten, keine Papierflut von einzelnen Standmitteilungen.
- Gestaltung einer barrierefreien App, die die digitale Rentenübersicht bei der ZfDR (Zentralstelle für die digitale Rentenübersicht) anfordert und in der Lage ist, diese in einfacher optischer und ggf. auch akustisch-erläuternder Darstellung den Nutzern zugänglich zu machen.
- Auf Wunsch des Bürgers die Zusammenfassung der digitalen Rentenübersicht als Druckdokument, welches als Diskussionsgrundlage für eine Altersvorsorgeberatung mit einer entsprechend kompetenten Person dienen kann.
Wenn man weiter darüber nachdenkt, lassen sich sicher noch zahlreiche gute Ideen finden, die den einmal ins Spiel gebrachten Ball des Gesetzgebers aufnehmen und dieses Thema auf findige Weise zufriedenstellend angehen, um die Agenda der Kritiker abzuarbeiten.
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