Dieser Beitrag gibt eine kurze Übersicht über die Inhalte des jüngsten Kabinettsbeschlusses zur Einführung der digitalen Rentenübersicht sowie über die Herausforderungen und Lösungen für Unternehmen auf der einen Seite und der Deutschen Rentenversicherung auf der anderen Seite.
Worum geht es genau?
Das Kabinett hat am 26.08.2020 die Einführung der digitalen Rentenübersicht beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung durch den Bundestag. Mit der digitalen Rentenübersicht kann sich jeder Bundesbürger zukünftig auf Knopfdruck einen Überblick über den Stand seiner Altersvorsorge verschaffen. Die Übersicht beinhaltet neben der staatlichen Altersrente auch die jeweiligen Stände der darüber hinaus existierenden Altersvorsorgeverträge. Das Ganze soll bei einer der Deutschen Rentenversicherung nahestehenden Organisation eingerichtet werden. Die Abfrage erfolgt auf elektronischem Weg und die Übersicht wird in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Was 2002 mit der jährlich versandten Renteninformation begann und nur für die staatliche Rentenversicherung galt, findet hier nun in einem generellen und digitalen Überblick seine Fortsetzung. Dabei werden alle drei Säulen der Altersvorsorge einbezogen (gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge). Im Grunde also eine zeitgemäße Form – digital und mobil – der Bürgerinformation, die helfen kann, durch einen umfassenden Überblick eine Sensibilisierung für das Thema Altersvorsorge herbeizuführen.
Was ist nach dem Gesetzesbeschluss zu tun?
Unternehmen, die Altersvorsorgeprodukte anbieten, können zunächst auf freiwilliger Basis die Zahlen aus der jährlichen Übersicht für die Abfrage durch das Online-Rentenkonto zur Verfügung stellen. Ausgewählte Unternehmen sollen 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in der ersten Betriebsphase der digitalen Rentenübersicht dabei sein. In einer späteren Phase wird die Anbindung an die digitale Rentenübersicht für die Versorgungseinrichtungen verpflichtend werden. Das Bild der vorhandenen Vorsorgen für den Einzelnen wird sich also nach und nach vervollständigen.
Für Unternehmen, die Altersvorsorgeprodukte anbieten, d. h. für Versicherungen, Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds, bedeutet das, dass sie die passende Schnittstelle integrieren müssen, um die Altersvorsorge-Daten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Bürger automatisch an die digitale Rentenübersicht übermitteln zu können.
Diese neue Schnittstelle wird beim Inkrafttreten der digitalen Rentenübersicht in unserem Meldesystem in|sure GovInterface integriert sein. Dort werden die digitalen Jahresmeldungen der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen automatisch an die digitale Rentenübersicht übermittelt, welches dann die Überblicksdarstellung daraus zusammenstellt.
Die Herausforderung für die Rentenversicherung wird sein, die digitale Rentenübersicht in die bisherigen digitalen Dienste zu integrieren und zusätzlich zur aktuell abrufbaren Renteninformation der staatlichen Altersrente einen Mechanismus mit den folgenden Eigenschaften zu implementieren:
Dabei werden zwangsläufig moderne Technologien zum Einsatz kommen, die darauf abzielen, insbesondere denjenigen Generationen einen attraktiven Zugang zum Thema Altersvorsorge zu bieten, die mitten im Erwerbsleben stehen oder gerade ins Erwerbsleben eintreten und demzufolge bis zum Renteneintritt genügend Zeit für eine vorausschauend und langfristig angelegte Altersvorsorge haben.
Wir von adesso insurance solutions verfügen über adäquates und ausreichendes Know-how, um hier an entsprechender Stelle bei der Gestaltung der Komplettlösung tatkräftig mitzuwirken.
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