IT–Verwaltungs­platt­form für wert­papier­gebundene Versorgungs­zusage


Die Wertpapiergebundene Versorgungszusage (WpVz) stellt eine moderne betriebliche Altersversorgung dar und kann in Kombination mit einer ganzheitlichen IT-Verwaltungsplattform als ein attraktives Versorgungswerk ausgestaltet werden. Die Vorteile der WpVz liegen – gerade in Zeiten niedriger Zinsen – auf der Hand.

Allgemeine Herausforderung mit klassischen Pensionszusagen

Für Arbeitgeber mit klassischen Pensionszusagen an Arbeitnehmer besteht eine Rückstellungspflicht. Pensionsrückstellungen werden mit dem von der Bundesbank festgelegten Rechnungszins diskontiert.

Angesichts des extrem niedrigen Zinsniveaus steigen die Zuführungen zur Pensionsrückstellung überproportional an. Die Rückstellungen mindern das Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und beeinflussen den an die Gesellschafter ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn. Dieser Mehraufwand belastet die betroffenen Arbeitgeber, vermindert das Eigenkapital und die Kreditwürdigkeit. Steuerwirksam ist diese Mehrzuführung zu den Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz nicht, da der steuerliche Teilwert immer noch mit einem gesetzlich fixierten Zinssatz von 6 % diskontiert wird.

Moderne bAV: Wertpapiergebundene Versorgungszusagen

Eine völlig andere handelsbilanzielle Bewertung ergibt sich aber bei der wertpapiergebundenen Versorgungszusage. Diese Sonderbewertung kommt zur Anwendung, wenn die Höhe der Versorgungszusage sich nach dem Wert einer Kapitalanlage richtet. Die entsprechende gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem HGB: „Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren bestimmt, sind Rückstellungen hierfür zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen, soweit er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt.“

Vorteile gegenüber der klassischen Pensionszusage: Bei der wertpapiergebundenen Versorgungszusage wird die Pensionsverpflichtung nicht mehr versicherungsmathematisch bewertet, sondern der Wert der Verpflichtung richtet sich ausschließlich nach dem Zeitwert des Wertpapieres. Das Problem klassischer Pensionszusagen – der stetig sinkende Zins für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen, also die sogenannte Zinsschmelze – besteht bei der wertpapiergebundenen Versorgungszusage nicht.

Die Kapitalanlage im Rahmen der wertpapiergebundenen Versorgungszusage wird in der Regel verpfändet oder über einen Treuhänder, ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA), gesichert. Bei so einer zugriffsfreien Auslagerung der Kapitalanlage gilt das Kapital als Deckungsvermögen und wird in der Bilanz mit der Verpflichtung bzw. Rückstellung saldiert. Es sind damit keine Rückstellungen in der Bilanz auszuweisen.

Arbeitsrechtliche Gestaltung der wertpapiergebundenen Versorgungszusage

Die Höhe der wertpapiergebundenen Versorgungszusage ergibt sich aus dem Wert einer Kapitalanlage und ist demnach im eigentlichen Sinn die reine Form der Beitragszusage. Die pay&forget-Methode der reinen Beitragszusage ist für Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz nicht zulässig. Auch in § 253 HGB hat der Gesetzgeber einen „garantierten Mindestbetrag“ angesprochen. Demnach muss die Versorgungsleistung in Höhe des Mindestbetrages auch dann gewährt werden, wenn der Wert der Wertpapiere nicht zur Deckung der garantierten Leistung ausreicht.

Der Mindestbetrag bezieht sich in der Praxis auf die Summe der bis zum Versorgungsfall (bzw. Ausscheiden) zugesagten Beiträge. Es kann auch eine höhere garantierte Leistung vereinbart werden, z. B. in Höhe einer Mindestverzinsung der Beiträge. Bei der handelsbilanziellen Bewertung einer wertpapiergebundenen Versorgungszusage, die die Mindestleistung durch eine garantierte Verzinsung aufbessert, muss aber im Einzelfall geprüft werden, ob der jeweilige Zeitwert am Bilanztermin den versicherungsmathematischen Wert der Mindestleistung übertrifft. In diesem Fall stellt sich die versicherungsmathematische Bewertung doch wieder als aufwendiger dar. Daher ist es zu empfehlen, nur die Beitragssumme als garantierte Mindestleistung zu definieren und daneben die realisierten Erträge zur Leistungsverbesserung vorzusehen. ohne die Erträge der Höhe nach zu garantieren.

Die wertpapiergebundene Pensionszusage ist damit eine beitragsorientierte Leistungszusage mit Mindestleistung, deren arbeitsrechtlicher Verpflichtungsumfang auf den Wert des Planvermögens (Wertpapiere) abstellt.

IT – Verwaltungsplattform für wertpapiergebundene Versorgungszusagen

adesso insurance solutions verfügt über jahrelange Erfahrung in Verwaltung von Zeitwertkonten. Mit dem Know-how, welches in der Standardsoftwarelösung in|sure CollPhir Zeitwertkontenmodul aufgebaut worden ist, schaffen wir eine Plattform, um verschiedenen Player im Kontext der wertpapiergebundenen Versorgungszusage, wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, (Wertpapier-) Anbieter, wie Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen oder Pensionsberater zusammenzubringen.

Zunächst schließen Arbeitgeber und Anbieter einen Rahmenvertrag über die Kapitalanlage ab. Dabei kann grundsätzlich zwischen einer kollektiven Kapitalanlage für alle Mitarbeiter und einer individuellen Kapitalanlage für jeden einzelnen Mitarbeiter unterschieden werden, bei der individuellen Kapitalanlage ferner zwischen einem einheitlichen Kapitalanlagemodell und altersabhängigen Life-Cycle-Modellen. In einem Life-Cycle-Modell reduziert der Asset-Manager mit zunehmendem Alter das Risiko, was in der einfachsten Version für die älteren Mitarbeiter bedeutet, dass sukzessiv von den riskanten in weniger riskante Anlageklassen umgeschichtet wird.

In der Plattform lassen sich schon heute folgende Anlagepläne darstellen:

  • Rahmenverträge mit eindeutig festgelegten Produkten,
  • Anlagepläne in Fondsprodukte, ggf. mit Abbildung eines Life-Cycle-Modells,
  • Anlagepläne mit unterschiedlichen Risikoklassen, die durch Asset-Manager geführt werden,
  • Anlagepläne mit unterschiedlichen Fondsprodukten zur individuellen Risikostreuung,
  • Anlage in Versicherungsprodukte,
  • Anlage in Zeitmodell,
  • Kombinationen aus den oben genannten Formen.

Die Anlagepläne können in der Plattform mit verschiedenen Nebenkosten belegt werden. Nebenkosten sind beispielsweise:

  • Verwaltungskosten,
  • Kosten für die Insolvenzsicherung,
  • Kosten für Vermittler/Berater,
  • Kosten für Biometrie-Risiken.

Für jeden Arbeitnehmer werden ein oder mehrere Verträge über die gewünschte Anlageform abgeschlossen. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages kann der Anbieter dem Arbeitnehmer einen Wechsel der Anlageform oder auch eine Umschichtung anbieten.

Eine zentrale Komponente der Plattform ist die Verwaltung von virtuellen Depotkonten für jeden Arbeitnehmer mit den zugehörigen Buchungsprozessen. Die Plattform führt für jeden Arbeitnehmer ein Depotkonto, auf dem periodengenau die einzelnen Wertbestandteile gebucht und ihre Entwicklung dargestellt werden.

Ferner verfügt die Plattform definierte Ein- und Ausgabeschnittstellen, die zur Datenbefüllung und zum Reporting genutzt werden können. On-Top stehen Portale für die Prozessbeteiligten, wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Anbieter, z. B. Kapitalanlagegesellschaft oder Versicherungen, zur Verfügung.

Fazit

Die wertpapiergebundene Versorgungszusage spielt bis dato in der betrieblichen Altersversorgung eher eine untergeordnete Rolle. Dabei bringt sie viele Vorteile für die bAV-Stakeholder mit. Bei Großunternehmen (Arbeitgeber) spricht vieles für eine wertpapiergebundene Versorgungszusage. Arbeitgeber genießen alle Freiheiten der Kapitalanlage und sind von den Auswirkungen auf die Bilanzkennzahlen befreit. Arbeitnehmer erhalten attraktive Wertentwicklungen für ihre Betriebsrente. Anbieter, wie Kapitalanlagegesellschaften und Versicherer, haben die Möglichkeit, ihre renditestarken Wertpapierprodukte als Rückdeckung für die betriebliche Altersversorgung zu nutzen.

Mit der ganzheitlichen Plattformlösung ist eine einfache Verwaltungsmöglichkeit dieser modernen bAV gegeben. adesso insurance solutions hat damit einen weiteren Baustein zur Verbreitung der wertpapiergebundenen Versorgungszusage geschaffen.

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