Die alljährliche Renteninformation weist freundlich darauf hin, dass die gesetzliche Rente im Alter voraussichtlich einmal nicht ausreichen wird und man besser zusätzlich noch etwas beiseitelegen sollte.
Die Möglichkeiten für eine ergänzende Altersvorsorge sind dabei sehr vielseitig.
Die Riester-Rente – das wohl umstrittenste Produkt der geförderten Altersvorsorge
Im Bereich der geförderten Altersvorsorge gibt es dabei wohl kaum ein Produkt, das in unserer Gesellschaft mehr umstritten ist als die Riester-Rente.
Befürworter:innen loben die hohe Förderung und Absicherung durch den Staat.
Kritiker:innen sehen hingegen die Nachteile in der schlechten Verfügbarkeit des Geldes während der Ansparphase sowie in der nachgelagerten Versteuerung.
Dieser Beitrag soll die Vor- und Nachteile der Riester-Rente gegenüberstellen. Dabei bezieht er sich auf die im Kalenderjahr 2022 aktuell gültigen Regelungen.
Unmittelbar und mittelbar Förderberechtigte
Berechtigt zum Riestern sind grundsätzlich alle Menschen, die in Deutschland Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichten. Aber auch weitere Personenkreise, wie z. B. Beamte, Soldaten, ALG‑II‑Empfänger oder Kindererziehende gehören mit dazu. Der Staat spricht hier von unmittelbar Förderberechtigten.
Nicht förderberechtig sind hingegen Personen, die in sogenannten „verkammerten Berufen“ (Apotheker, Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Tierärzte) tätig sind, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen und stattdessen ihre Beiträge in das entsprechende Berufsständische Versorgungswerk entrichten.
Auch von der Rentenversicherungspflicht befreite Selbständige gehören zum Kreis der Nicht-Förderberechtigten.
Menschen, die selbst nicht förderberechtigt sind, deren Ehepartner:innen aber unmittelbar förderberechtigt ist, gehören wiederum zum Kreis der mittelbar Förderberechtigten. Auch sie können in eingeschränkter Weise riestern. Dies geschieht dann in Form eines sogenannten „Anhängselvertrages“ ihres Partners.
Riester-Verträge
Um riestern zu können muss lediglich ein entsprechend zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt (neben einer Rentenversicherung könnte dies z. B. auch ein Fondssparplan oder ein Bausparvertrag sein) abgeschlossen und dieses bespart werden. Zudem sollte der Antrag auf die Zulagen jährlich von der anbietenden Gesellschaft des Riester-Vertrags bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt werden. Dies erfolgt in der Regel durch einen Dauerzulagenantrag.
Der richtige Beitrag – die 4-%-Regelung
Die Zulagen werden dem Vertrag in voller Höhe allerdings nur dann gutgeschrieben, wenn die Einbringung des jeweiligen Jahres mindestens 4 % vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres entspricht. Dabei besteht die Einbringung aus den selbst eingezahlten Beiträgen und den Zulagen.
Die selbst eingezahlten Beiträge müssen mindesten 60 € jährlich betragen.
Der Höchstbetrag der Einbringung ist gedeckelt auf 2.100 €. Mit dieser Einbringung erhält man die Zulagen auf jeden Fall in voller Höhe, unabhängig von der 4-%-Regelung. Es ist gleichzeitig auch der Betrag, der steuerlich maximal berücksichtigt wird.
Vorteile des Riesterns
Ein Grund, sich gerade für diese Form der ergänzenden Altersvorsorge zu entscheiden, ist die Förderung eines jeweiligen Vertrages durch den Staat in Form von Zulagen.
Aktuell beträgt die jährliche Eigenzulage, die jeder Riesternde für sich selbst beantragen kann, 175,- €.
Kindergeldempfänger:innen können zusätzlich Kinderzulagen beantragen. Die Kinderzulage beträgt derzeit jährlich 300,- € pro Kind, das ab dem 01.01.2008 geboren ist, bzw. 185,- € für ältere Kinder.
Eine letzte Form von Zulage ist der Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200,- €, den Riester-Sparer:innen einmalig im ersten Sparjahr erhalten, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Neben der Förderung durch den Staat in Form von Zulagen können die jährlichen Einbringungen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken sich dort somit im günstigsten Fall auch noch steuermindernd aus.
Da Riester-Produkte staatlich zertifiziert werden müssen, haben die Anbieter dieser Verträge die Verpflichtung, bei regulärer Auszahlung mindestens das Kapital zur Verfügung zu stellen, was bis dahin eingebracht wurde. Die selbst einbezahlten Beiträge plus alle Zulagen, die im Laufe der Jahre dem Vertrag gutgeschrieben wurden, müssen zu Beginn der regulären Auszahlung also mindestens vorhanden sein.
Nachteile des Riesterns
Wie bei allen geförderten Altersvorsorgearten gilt aber auch beim Riestern, dass es sich hierbei um eine Ansparung von Geld handelt, das ausschließlich für das Leben im Rentenalter genutzt werden darf. Dies bedeutet, dass das Kapital bis dahin erst einmal gebunden ist.
Die reguläre Auszahlung eines Riester-Vertrages erfolgt gleichzeitig mit Beginn der Auszahlung der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Nachweis kann z. B. der entsprechende Rentenbescheid an die jeweilige Gesellschaft gesendet werden. Hier hat man nun die Möglichkeit, sich 30 % des Kapitals als Einmalzahlung ausbezahlen zu lassen. Der Rest muss jedoch in Form einer lebenslangen Leibrente verrentet werden.
Alles, was ausbezahlt wird, muss voll nachgelagert versteuert werden. Dabei sei erwähnt, dass in Deutschland auch im Rentenalter die Steuerprogression greift, deshalb sollte man seine Altersvorsorge nicht unbedingt komplett auf die nachgelagerte Versteuerung aufbauen, sondern sich überlegen, ob hier eine gesunde Mischung aus geförderter und nichtgeförderter Altersvorsorge nicht vielleicht sinnvoller wäre.
Ein Riester-Vertrag kann zwar auch während der Laufzeit schädlich aufgelöst werden, das bedeutet aber, dass dem vorhandenen Kapital sowohl die bisher erhaltenen Zulagen als auch alle durch ihn bedingten Steuererstattungen wieder abgezogen und an den Staat zurückgeführt werden müssen. Diese Methode ist deshalb nur im äußersten Notfall zu empfehlen.
Des Weiteren besteht noch die Möglichkeit, das Kapital während der Ansparphase unschädlich für eigene Wohnzwecke zu entnehmen. Der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie, der Erwerb von Dauerwohnrechten in einer Altersgenossenschaft, aber auch finanzielle Mittel für Barrierefreiheit im Eigenheim zählen hier mit dazu. Der Staat erkennt diese Formen der Investition eben auch als echte Altersvorsorge an. Die ZfA merkt sich eine derartige Entnahme jedoch und bittet im Rentenalter dann natürlich trotzdem um die nachgelagerte Versteuerung. Hierbei wird das entnommene Kapital sogar noch mit 2 % jährlich auf einem fiktiven Wohnförderkonto strafverzinst. Es muss im Rentenalter also sogar ein höheres Kapital versteuert werden, als das, was vorzeitig entnommen wurde.
Wer die 4-%-Regelung während der Ansparphase nicht einhält, dem werden die Zulagen im entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Fazit und Ausblick
Der schlechte Ruf eilt der Riester-Rente bekanntermaßen voraus, weshalb viele Menschen aus Angst etwas Falsches zu machen, lieber die Finger ganz davonlassen. Dieses Image basiert meist jedoch auf mangelnder Vertragspflege, Nichtausnutzen der Vorteile oder einseitiger, negativer Betrachtung.
Wer seine Beiträge nicht gemäß der 4-%-Regel anpasst, erhält natürlich auch die Zulagen nicht in voller Höhe oder muss zu viel bewilligte Zulagen unter Umständen sogar zurückbezahlen.
Wer seinen Riester-Vertrag nicht bei der Einkommensteuererklärung angibt, erhält natürlich keine zusätzliche Steuererstattung.
Auch die Aussage, dass man 90 Jahre alt werden müsste, damit sich der Vertrag lohnt, ist in den meisten Fällen eine völlig falsche Betrachtungsweise, da sie die zusätzlichen Steuererstattungen während der Ansparphase fast immer unberücksichtigt lässt. Würde man dieses Geld, das ja ohne den Vertrag nicht zur Verfügung stehen würde, wieder sinnvoll reinvestieren und auch in die Altersvorsorge stecken (z. B. in eine zusätzliche private Rentenversicherung) und diese dann auch in die Rechnung mit einbeziehen, würde sich in den meisten Fällen ein völlig anderes Bild ergeben, das der Wahrheit viel besser entspräche.
Am Ende bleibt dennoch für jeden Einzelnen sauber abzuwägen, ob die Riester-Rente einen passenden Baustein für die eigene Altersvorsorge darstellt.
Für einige Personengruppen scheint dieser Baustein dabei fast schon obligatorisch zu sein, beispielsweise für eine angestellte Mutter in Teilzeit mit zwei Kindern, die in den meisten Fällen schon für 5 € Beitrag im Monat jedes Jahr vom Staat 775 € an Zulagen erhält.
Auch für den angestellten Großverdiener, ist diese Art der Altersvorsorge sicherlich nicht uninteressant, denn wegen der Steuerprogression haben gerade Menschen, die viel verdienen, auch einen hohen Steuervorteil in der Ansparphase.
Ob er für Menschen der mittleren Einkommensschichten zu empfehlen ist, die einen relativ hohen Eigenbeitrag leisten müssen, um die 4-%-Regelung einzuhalten und dabei auch nur wenig Steuervorteil ausnutzen können, bleibt im Einzelfall genau zu prüfen.
Man könnte sich an dieser Stelle jedenfalls die Frage stellen, ob das ursprüngliche politische Ziel der Riester-Rente damit nicht verfehlt wurde.
Ohnehin stellt sich die Frage, ob das Produkt auch weiterhin zukunftsfähig bleibt. Zur politischen Entscheidung stand bereits, dass die staatlich geforderte 100%ige Beitragsgarantie der Riester-Rente auf 80 % reduziert werden sollte. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht umgesetzt, weshalb sich viele Riester-Anbieter vom Markt schon wieder zurückgezogen haben und nur noch wenige Gesellschaften derartige Verträge zum Neuabschluss überhaupt anbieten. Wie lange diese wenigen Gesellschaften wiederum ihre Produkte dem Markt noch zur Verfügung stellen werden, bleibt fraglich.
Durch unsere Programme in|sure PSLife und in|sure GovInterface bieten wir unseren Kunden jedenfalls nach wie vor die Möglichkeit einer sauberen Bestandsverwaltung von Riester-Verträgen sowie die Meldung von entsprechend aufbereiteten Datensätzen an die Behörde.
Sie möchten mehr über unsere evolutionäre Softwarelösung erfahren? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Experten Thomas Dietsch, Senior Business Developer.