Wenn es um das Thema Versicherungen geht, hat sich ein jeder wohl schon einmal die berühmten Fragen gestellt:
- Welche Versicherungen gibt es eigentlich?
- Welche davon brauche ich?
- Worauf muss ich dabei achten?
Diese Fragen vollumfänglich zu beantworten ist schier unmöglich. Allein die verschiedenen Arten von Versicherungen, die auf dem Markt angeboten werden, scheinen unerschöpflich. Trotzdem wagen wir einen Überblick:
Großes Angebot an Versicherungen
Neben den in der Bevölkerung allseits bekannten Policen, wie Krankenversicherung, KFZ-Versicherung, Hausratversicherung usw., bieten manche Unternehmen wahrlich kuriose und verrückte Absicherungsmöglichkeiten an.
Beispielsweise kann man sich beim Golfen gegen ein Hole in One versichern. Man sollte meinen, dass diejenige Person, die auf einem Golfplatz ein solches erzielt, also den Ball mit nur einem Schlag ins Loch befördert, zu den glücklichsten Menschen zählen und dafür keine Absicherung brauchen sollte. Der Haken dabei ist allerdings, dass es zum guten Ton gehört, nach so einem Erfolg für den gesamten Golfclub eine Runde zu bezahlen, was unter Umständen sehr teuer werden kann. Eine entsprechende Versicherung würde im Falle eines Falles hier die Kosten für eine solche Feier übernehmen.
Eine Versicherung für Unglück beim Lottospielen, den sportlichen Abstieg des Vereins, Steckenbleiben im Aufzug oder eine Mehrlingsgeburt sind weitere Beispiele für kuriose Absicherungen, die der Markt anbietet.
Welche Versicherung braucht man wirklich?
Umso schwieriger erscheint nun die Frage, welche Versicherungen tatsächlich benötigt werden und sinnvoll sind. Einige Versicherungen sind gesetzlich verpflichtend und müssen deshalb abgeschlossen werden. Hier zählt für jeden Bürger in Deutschland eine Krankenversicherung dazu. Ebenso muss jede Person, die ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen anmeldet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung dafür abschließen, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Schwieriger wird es bei den Versicherungen, die nicht verpflichtend sind, wie zum Beispiel Berufsunfähigkeits-, Rechtsschutz- oder Hausratversicherungen. Hier müsste die Sinnhaftigkeit eines Abschlusses im Einzelfall geprüft werden. Es gibt jedoch eine nicht-verpflichtende Versicherung, bei der sich fast alle darüber einig sind, dass es sinnvoll wäre sie zu haben: die private Haftpflichtversicherung. Laut einer aktuellen Umfrage des Versicherungsunternehmens „Die Continentale“ erachten 79 Prozent der Deutschen diese als die wichtigste Versicherung.
Sinn der privaten Haftpflichtversicherung
Ihr Name leitet sich von dem Risiko ab, das sie abdeckt: Wer anderen einen Schaden zufügt, hat die Pflicht, dafür zu haften. Wer eine private Haftpflichtversicherung besitzt, kann die Regulierung des Schadens an die Versicherung weitergeben.Wichtig ist dieser Sachverhalt nicht unbedingt bei kleineren Schäden, also wenn man z. B. das Handy eines Bekannten versehentlich beschädigt. Hier ist es schön, wenn eine Versicherung für die entstandenen Kosten einspringt und diese nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Finanziell ruinieren würde eine derartige Zahlung vermutlich aber wohl die wenigsten. Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn es um eine sehr große Schadenssumme geht. Stößt man beispielsweise unbeabsichtigt eine Person vom Fahrrad und diese verletzt sich dabei so schwer, dass sie nicht mehr arbeiten kann, muss nicht nur für das beschädigte Fahrrad und die ärztliche Behandlung der Person aufgekommen werden, sondern auch für deren Einkommensausfall. Dies kann schnell in die Millionenhöhe gehen und hier sind wohl die wenigsten Menschen in der Lage, den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wohl dem, der in dieser Situation eine Versicherung hat, die für ihn einspringt. Damit zählt die private Haftpflichtversicherung zur Absicherung der existenzgefährdenden Risiken.
Worauf ist zu achten?
Doch worauf muss beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung geachtet werden?
Eine vollumfängliche und vollständige Antwort kann natürlich hier nicht gegeben werden. Die Frage soll an dieser Stelle aber zumindest ein wenig besser von allen Seiten beleuchtet werden.
Der erste wichtige Aspekt ist die Deckungssumme. Gerade haben wir erfahren, dass manche Schäden schnell in die Millionenhöhe gehen können. 15 Millionen sollte die Absicherung deshalb mindestens betragen, besser wären 50 Millionen oder mehr, um auf der sicheren Seite zu sein. Angelehnt an obiges Beispiel könnte es sogar passieren, dass nicht nur eine Person vom Fahrrad stürzt, sondern ein Unfall verursacht wird, bei dem ein ganzer Reisebus zu Schaden kommt.
Als nächstes gilt es, mögliche Ausnahmefälle in der Deckung zu berücksichtigen. Die private Haftpflichtversicherung springt zwar grundsätzlich für alle Schäden ein, die einem Dritten zugefügt werden, allerdings stellen einige Situationen eine Ausnahme dar und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie müssen als zusätzlicher Baustein im Vertrag eingeschlossen und dort explizit benannt werden, wenn die Versicherung den Schaden trotzdem übernehmen soll.
Einer dieser Bausteine ist die Leistung bei Schäden, die grob fahrlässig verursacht wurden. Gemeint sind damit Handlungen, bei denen es von vornherein absehbar gewesen wäre, dass sie einen Schaden zur Folge haben können.
Ein typischer Fall trug sich bei einer Aufzugsfahrt zu. Nach einem heiteren Abend wurde dort lustig gesungen und gehüpft, worauf der Aufzug stecken blieb und die Feuerwehr gerufen werden musste. Das Hotel machte Schadenersatzansprüche an die Verursacher für den Feuerwehreinsatz geltend. Die private Haftpflichtversicherung regulierte die Kosten nur deshalb, weil hier grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen war.
Ein weiterer Baustein betrifft Gefälligkeitsschäden. Wer hat nicht schon einmal einem Freund oder Bekannten aus Gefälligkeit beim Umzug geholfen? Lässt man hier aber beispielsweise den teuren Flachbildschirm versehentlich fallen und meldet dies wahrheitsgemäß seiner privaten Haftpflichtversicherung, könnte es zu einem bösen Erwachen kommen. Diese wird den Schaden nämlich nur dann übernehmen, wenn Gefälligkeitsschäden in der Police eingeschlossen sind.
Dasselbe gilt für Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen. Auch diese müssen in der Police explizit benannt sein, damit Schäden daran im Falle eines Falles übernommen werden.
Wer kleine Kinder hat, für den spielt das Thema Aufsichtspflicht eine wichtige Rolle. Grundsätzlich zahlen private Haftpflichtversicherungen immer dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Haben die Aufsichtspersonen nicht angemessen aufgepasst und es kommt zu einem Schaden, wird dieser normalerweise übernommen. Was aber, wenn man seine Kinder bestmöglich beaufsichtigt hat und es trotzdem zum Schaden gekommen ist? Ein typisches Beispiel hierfür ist der plötzliche Steinwurf des Kindes auf das teure Auto des Nachbarn. Dieser kann so schnell passieren, dass er sich nicht vermeiden lässt, selbst wenn die Aufsichtsperson direkt daneben steht und ihre Aufsichtspflicht also nicht verletzt.
Die Versicherung leistet auch hier, allerdings indem sie geltendes Recht durchsetzt und den Geschädigten rechtskräftig darüber informiert, dass Schäden, die von deliktunfähigen Kindern in solchen Situationen verursacht werden, eben nicht hätten vermieden werden können und deshalb auch nicht übernommen werden müssen, weder von der Versicherung noch vom Verursacher. Möchte man hingegen, dass die Versicherung in einer derartigen Situation die Kosten für den Schaden übernimmt, dann ist darauf zu achten, dass der Baustein „Leistung bei Nichtunterlassung der Aufsichtspflicht“ in der Police enthalten ist.
Wer zur Miete wohnt, sollte den Baustein „Mietsachschäden“ in seiner Police stehen haben. Hier geht es um Schäden, die der Vermieter an den Mieter geltend macht, wie z. B. ein eingeschlagenes Fenster oder ein zerkratzter Boden.
Wer Besitzer von Haus oder Grund ist, benötigt den Baustein „Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht“. Dies betrifft z. B. den Schaden an einem fremden Auto, verursacht durch einen vom Dach gefallenen Ziegelstein, oder aber auch den Personenschaden, der durch einen Sturz auf einem nicht ordentlich geräumten und gestreuten Gehweg im Winter entstanden ist.
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, benötigt eine sog. Dienstherrenhaftpflicht, die gegen Ansprüche absichert, für die der Dienstherr die betreffende Person in Regress nehmen kann. Des Weiteren ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für denjenigen sinnvoll, der im öffentlichen Dienst viel mit Bargeld zu tun hat.
Werden die genannten Bausteine benötigt und sind im Vertrag der privaten Haftpflichtversicherung inkludiert, sollte man im Schadensfall gut abgesichert sein, ohne dass es zu bösen Überraschungen kommt.
Zeitwert vs. Neuwert
Bei Sachschäden ersetzt die private Haftpflichtversicherung immer nur den Zeitwert und nicht den Neuwert. Kommt es also tatsächlich zum Totalschaden eines Handys, erhält der Geschädigte nicht den ursprünglichen Anschaffungspreis, sondern nur den aktuellen Wert.
Größere Summen werden hier von den Versicherungen immer dahingehend juristisch geprüft. Dies kann sogar so weit gehen, dass die beschädigte Sache gar keinen Zeitwert mehr hat.
Typisches Beispiel sind Laminat- oder Parkettböden in Mietwohnungen. Die Rechtsprechung sagt, dass diese in der Regel alle 12 Jahre erneuert werden sollten und der Zeitwert ab diesem Zeitpunkt 0,– EUR beträgt. Die Versicherung leistet ab diesem Zeitpunkt also nicht mehr. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass der Verursacher von z. B. einem Kratzer ab diesem Zeitpunkt nicht mehr belangt werden kann. Er hat eine Sache beschädigt, die nichts mehr wert war und kann die juristische Prüfung durch die Versicherung auch als Nachweis hierfür verwenden.
Versicherte Personen
Beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung muss außerdem genau darauf geachtet werden, welche Personen in dem Vertrag mitversichert sind. Der vorliegende Tarif ist dabei entscheidend. Bei einem Singletarif ist dies nur der Versicherungsnehmer. Bei einem Familientarif sind es alle Personen der Familie des Versicherungsnehmers. Aber Vorsicht: Bei einigen Tarifen müssen alle Personen einzeln benannt werden, was insbesondere bei Familienzuwachs sehr wichtig ist.
Auch das Erreichen eines bestimmten Alters, der Wechsel des Wohnsitzes oder die Aufnahme einer Berufstätigkeit können zum automatischen Ausschluss aus einem Vertrag führen.
In der Regel sind untereinander verursachte Schäden bei Familienmitgliedern übrigens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Nicht versicherte Risiken
Nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind Schäden, die man sich selbst zufügt. Wer z. B. selbst sein eigenes Handy fallen lässt, wird ja nicht von jemand anderem dafür haftbar gemacht.
Auch besondere Risiken müssen separat versichert werden und werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Bekanntestes Beispiel ist hier das Kraftfahrzeug, das eine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung benötigt, da hier das Unfallrisiko viel zu hoch ist.
Ebenso müssen Hunde- oder Pferdebesitzer für das Risiko eines durch das Tier verursachten Schadens an einem Dritten einen separaten Vertrag abschließen.
Ein weiteres Beispiel für nicht versicherte Schadensfälle sind Schäden, die durch eine gewerbliche Tätigkeit entstehen. Es heißt nicht umsonst „private“ Haftpflichtversicherung. Für die Risiken eines Gewerbes muss eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Vorsicht bei Kombiverträgen
Einige Versicherer bieten Kombiverträge an, in denen mehrere Risiken in einem Vertrag abgedeckt werden, und locken durch einen Kombi-Preisnachlass o. ä. Dies klingt zwar zunächst einmal gut, allerdings ist hier Vorsicht geboten.
Eine private Haftpflichtversicherung wird normalerweise auf 3 Jahre abgeschlossen und ist dann regulär jährlich kündbar mit einer Frist von 3 Monaten. Nach jeder Schadensregulierung besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht und der Vertrag kann dann von beiden Seiten außerordentlich beendet werden. Insofern sollte man sich gut überlegen, ob man tatsächlich jede „Kleinigkeit“ über die Haftpflichtversicherung regulieren lässt. Wird es der Gesellschaft nämlich zu viel, kündigt diese einfach den Vertrag nach einer Schadensregulierung. Einen neuen Vertrag zu bekommen, ist dann sehr schwer, denn bei jeder Antragsstellung muss Ende und Kündigungsgrund der Vorversicherung mit angegeben werden. Unter Umständen steht man also vielleicht genau dann ohne Versicherungsschutz da, wenn er in einer existenzgefährdenden Situation wirklich gebraucht werden würde.
Noch gravierender ist es bei den benannten Kombiverträgen. Gekündigt wird hier immer der komplette Vertrag. Erfolgt die Kündigung z. B. wegen zu vieler Schäden im gewerblichen Bereich, fällt damit zudem auch die private Haftpflicht weg. Aus diesem Grunde sollten Kombiverträge mit Vorsicht genossen werden.
Vor Abschluss gründlich abwägen
Gute private Haftpflichtversicherungen, die alle wichtigen Bausteine enthalten, sind in der Regel für einen Jahresbeitrag von unter 100,– EUR zu erhalten.
Auch wenn es bei dieser Versicherung nicht üblich ist, kann hier am Beitrag noch etwas gespart werden, wenn man eine Selbstbeteiligung je Schadensfall einbaut. Dieses Prinzip kennt man aus der Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge, es lässt sich aber auch bei der privaten Haftpflichtversicherung anwenden. Man wird dadurch auch weniger verleitet, jeden kleinen Schaden zu melden.
Am Ende lässt sich feststellen, dass die private Haftpflichtversicherung auf jeden Fall eine sinnvolle Absicherung darstellt, genau wie es Pflichtversicherungen sind. Dennoch sollte auch ein so einfaches Thema wie die private Haftpflichtversicherung sehr gründlich und individuell betrachtet werden, bevor man hier irgendwo einen vorschnellen Abschluss tätigt. Insbesondere ist dabei eine saubere Beleuchtung der aktuellen Lebensumstände sehr wichtig. Des Weiteren sollte dieses Produkt während der gesamten Laufzeit gepflegt und ggf. an die aktuellen Lebensumstände, wie z. B. einen Umzug oder die Gründung einer Familie, angepasst werden.
Versicherungs-IT muss flexibel und innovativ sein
Allein das Beispiel Hole-in-One-Versicherung zeigt, dass Versicherer innovative Produkte entwickeln müssen. Dafür muss die IT-Infrastruktur natürlich modern und leistungsfähig sein. Die vielen Facetten einer Haftpflichtversicherung bedeuten für Versicherer, dass viele Sachverhalte abgebildet und umgesetzt werden.
Wenn Sie erfahren möchten, wie unsere Software für die Kompositversicherung beispielsweise beim Schadenmanagement hilft, wenden Sie sich gerne an unseren Kollegen Michael Rabin, Senior Business Developer bei adesso insurance solutions.
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