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Retail Investment Strategy (RIS) – aktueller Stand und Chancen für Versicherungen und Vertriebe

Geschrieben von Florian Petermann | 14.07.2026

Da Europäer im globalen Vergleich mit den Vereinigten Staaten zwar

eine hohe Sparquote aufweisen, traditionell allerdings wenig in

Wertpapiere investieren, verfolgt die EU mit der Retail Investment

Strategy (RIS) unter anderem das Ziel, die Teilnahme an den

EU-Kapitalmärkten zu fördern. Zentrale Hebel dies zu erreichen,

sind die Stärkung des Vertrauens und die Erhöhung der Zuversicht

der Bürger in die Kapitalmärkte. Im Kern sollen Kleinanleger vor

überteuerten, „renditefressenden“ Produkten geschützt und

standardisiert, digital informiert werden.

 

 

Die RIS gliedert sich an bestehende EU-Richtlinien (wie

beispielsweise IDD) und betrifft daher alle Finanzinstitute, die

Finanzprodukte für Kleinanleger herstellen oder an diese vertreiben.

In der Versicherungsbranche sind somit insbesondere Anbieter von

kapitalmarktnahen Vorsorge- und Lebensversicherungsprodukte, wie

beispielsweise fondsgebundene Rentenversicherungen, betroffen sowie

die vermittelnden Versicherungsvermittler und -makler. Stand heute

konzentriert sich die RIS ausschließlich auf Kleinanleger, reine

Firmenkunden sind damit weitgehend ausgenommen.

 

 

Mit der Verabschiedung der RIS durch den Econ-Ausschuss sowie den

Trilog-Verhandlungen sind die Leitplanken gelegt und der Weg für eine

Abstimmung Ende 2026 im Plenum des Europäischen Parlaments frei.

Zwar ist ein generelles Provisionsverbot vom Tisch, mit dem Value for

Money-Prinzip und dem Inducement-Test zeichnen sich allerdings

bereits heute umfangreiche Auswirkungen auf den Versicherungs-

vertrieb in Form von Kostendruck, Nachweis- und

Dokumentationspflichten ab.

 

Mögliche Auswirkungen auf die

Provisionierung des Versicherungsvertriebs

Value for Money-Prinzip

Mit der Durchsetzung des Value for Money-Prinzips soll sichergestellt

werden, dass Anleger einen echten, messbaren Gegenwert für Ihr Geld

erhalten. In dem Kosten und Leistungen nachweislich in einem fairen

Verhältnis zueinander stehen, sollen teure „renditefressende“

Produkte vom Markt gedrängt werden. Angestrebt wird ein EU weiter

Vergleich der fondsgebundenen Versicherungsprodukte in Form von

Aufsichts-Benchmarks. Weicht beispielsweise eine fondsgebundene

Lebensversicherung signifikant von diesen Benchmarks ab, dann muss

die nationale Aufsichtsbehörde einschreiten.

 

  • Rechtfertigungszwang bei erhöhten Kosten

    Da Provisionen in der Regel direkt in den Produktkosten enthalten

    sind, können diese signifikant dazu beitragen, dass das Produkt

    preislich über der Vergleichsgruppe liegt. Versicherungen oder

    Vermittler müssen dann nachweisen und dokumentieren,

    weshalb die Provisionendennoch gerechtfertigt sind (z. B.

    durch eine hohe Beratungsqualität oder Zusatzleistungen).
     

     

  • Die Zillmerung als Vergleichsrisiko

    Da durch die Zillmerung der Abschlusskosten, in der Regel eine

    Verteilung auf die ersten fünf Jahre, die Kosten am Anfang

    hochgetrieben werden, ist die Rendite stark gebremst.

    Damit können es gezillmerte Produkte/Verträge im europäischen

    Vergleich schwer haben.

 

Erhöhung und Nachweis der Beratungsqualität

Zukünftig soll vor allem der Inducement-Test dazu beitragen, die

Qualität der Beratung zu erhöhen und Provisionen an Mehrwerte zu

knüpfen. Aktuell ist davon auszugehen, dass die bestehenden

Richtlinien verschärft werden. Denkbar ist, dass für die Erbringung von

Provisionen explizite Mehrwerte für Kunden nachgewiesen werden

müssen. Beispielsweise erfolgt dann eine Auszahlung von Führungs-

oder Bestandsprovisionen nicht mehr bedingungslos zu einem

bestimmten Zeitpunkt oder mit Zahlung der Prämie, sondern erst

nachdem Kundennutzen und Qualifikation nachgewiesen wurden.

 

 

Verschärfter Wettbewerb und Chancen

Bereits mit Umsetzung des Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) sind

mit Banken, Asset Manager und dem Staat neue Wettbewerber in den

(geförderten) Altersvorsorgemarkt eingetreten. Der Wettbewerb um

die kapitalmarktnahe Altersvorsorge verdichtet sich nun nochmals.

Denn während der provisionsbasierte, beratungsintensive Vertrieb auf

Basis der RIS für Versicherungen nochmals regulatorisch verschärft

wird, drängen standardisierte, nicht-komplexe und kosteneffiziente

Produkte – und damit vor allem der direkte ETF-Vertrieb – weiter

stärker in den Markt und werden versuchen, ihre Kostenvorteile

auszuspielen.

 

Eine qualifizierte Beratung ist meiner Meinung nach weiterhin ein

wichtiger Baustein für einen ganzheitlichen Blick auf die individuelle

Altersvorsorgeplanung. Diese kann – je nach Kundenpräferenz und

Komplexität des Falls - persönlich, digital oder hybrid durchgeführt

werden.. Es sind nämlich nicht ausschließlich die Produktkosten

entscheidend. Für ein passgenaues, individuelles Altersvorsorgekonzept

sind unter anderem Familienstand und Familienplanung, Liquidität,

Flexibilität und Kapitalbindung sowie weitere persönliche Ziele

entscheidende Faktoren. Genau hier bietet die Umsetzung der RIS

Versicherungen und Vertriebe die Chance, sich als langfristigen,

verlässlichen Partner weiter zu etablieren und die bestehenden

Stärken auszubauen.

 

Ein großer Hebel, die Chancen zu nutzen und sich als Versicherung

und Vertrieb zu positionieren, sind flexible und adaptive

Provisionssysteme.

Nachfolgend drei konkrete Beispiele:

 

  1. Anreize für hohe Beratungsqualität schaffen:
    Für Provisionszahlungen, vor allem Abschluss-, Bestands- und

    Führungsprovisionen, können Freigabebedingungen, wie z. B.
    qualifizierte Beratungsnachweise definiert werden.

  2. Echtzeit Provisionshochrechnung für Transparenz:
    Da die Produktkosten in der RIS ein zentrales Element darstellen,

    unterstützt eine transparente Echtzeithochrechnung Vermittler
    dabei, ihre Kunden passgenau zu beraten.

  3. Erweiterte Haftungsregeln und neue Vergütungsmodelle:
    Es ist durchaus denkbar, dass die heutige Zillmerung deutlich

    verlängert wird, um kurzfristige Kostenbelastungen zu strecken und
    so die Benchmarks zu erfüllen. Für Provisionssysteme bedeutet
    dies zum einen, mit deutlich längeren rückwirkenden
    Stornoberechnungen umgehen zu müssen, zum anderen
    sind perspektivisch möglicherweise vollständig neue
    Vergütungsmodelle umzusetzen.

 

Fazit 

Die kapitalmarktnahe Altersvorsorge wird durch die EU mit der RIS

weiter forciert und ist weit fortgeschritten. Es ist nun keine Frage mehr

ob, sondern nur noch wann die RIS kommt. Um sich in dem verdichteten

kapitalmarktnahen Altersvorsorgemarkt zu behaupten, müssen

Versicherungen, Vertriebe und Makler die Umsetzung der RIS

strategisch betrachten und sich dem Wettbewerb stellen. Dies erfordert

vor allem innovative Beratungskonzepte, passgenaue und

transparente Produkte sowie neue Vertriebs- und Provisionsmodelle.