Digitale Renten­über­sicht – das Großprojekt kommt ins Rollen


Auf das Bedürfnis nach mehr Transparenz, Planbarkeit und Klarheit in der Altersversorgung hat der Gesetzgeber reagiert und die Digitale Rentenübersicht eingeführt. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen vollständigen, verständlichen, verlässlichen und möglichst vergleichbaren Überblick über ihr zu erwartendes Alterseinkommen auf dem Weg über ein elektronisches Portal zu geben. Dabei ist die Nutzung des Portals (der Digitalen Rentenübersicht) freiwillig und kostenlos.

Die Zentrale Stelle für Digitale Rentenübersicht (ZfDR) ist für den Aufbau und den Betrieb der Digitalen Rentenübersicht verantwortlich. Um möglichst schnell auf eine funktionierende Organisations- und Infrastruktur zurückgreifen zu können, wurde die ZfDR bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt. Entsprechend hat die ZfDR unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes ihre Arbeit aufgenommen und wird die Digitale Rentenübersicht in den nächsten Monaten ins Leben rufen.

Prozessablauf – Nutzung der Digitalen Rentenübersicht

  1. Um eine Digitale Rentenübersicht zu erhalten, müssen Bürger:Innen diese über das Portal der ZfDR anfordern.
  2. Die ZfDR ruft daraufhin von den angebundenen Altersvorsorgeeinrichtungen die vorhandenen Daten zu den Altersvorsorgeverträgen ab. Für die Identifikation wird bei der ZfDR und den Versorgungseinrichtungen die Steuer-ID verwendet.
  3. Die Altersvorsorgeeinrichtungen übermitteln ihrerseits die Daten zu den vorhandenen Altersvorsorgeverträgen an die ZfDR, wo sie anschließend zu einer digitalen Rentenübersicht für anfragende Bürger:Innen aufbereitet werden.
  4. Ziel ist es dann, die vorhandenen Daten so vereinen, dass eine vollständige und übersichtliche Zusammenstellung aller Altersvorsorgeansprüche ausgehändigt werden kann.

Ambitionierter Zeitplan

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Die ZfDR bereitet bis Dezember 2022 eine erste Betriebsphase der Digitalen Rentenübersicht vor. An einer auf zwölf Monate angelegten Test- und Evaluierungsphase können Vorsorgeeinrichtungen zunächst freiwillig teilnehmen, bevor voraussichtlich ab 2024 eine zwingende Anbindung derjenigen Einrichtungen erfolgt, die gesetzlich bereits zur Bereitstellung mindestens jährlicher Statusmitteilungen verpflichtet sind.

Gremienstruktur

Über wesentliche Gestaltungsfragen für die Digitale Rentenübersicht entscheidet die ZfDR zukünftig im Einvernehmen mit einem zentralen Steuerungsgremium, das sich qua Gesetz aus Vertretern der drei Säulen der Altersvorsorge, der Ministerien für Arbeit und Soziales beziehungsweise Finanzen sowie des Verbraucherschutzes zusammensetzt.

Die durch das Steuerungsgremium zu treffenden Grundsatzentscheidungen werden durch die ZfDR in Zusammenarbeit mit im Gesetz verankerten sogenannten Fachbeiräten vorbereitet. Durch die Fachbeiräte soll die Einbindung einer breiten Expertise sichergestellt werden.

Fachbeiräte

Der erste Fachbeirat „Finanzmathematik / Fachlicher Datensatz“ beschäftigt sich zunächst mit aktuariellen Themen rund um die von den Vorsorgeeinrichtungen an die ZfDR zu meldenden Daten und Werte. Später soll er auch Themen wie die Vergleichbarkeit und Aggregierung unterschiedlicher Altersvorsorgeleistungen behandeln.

Aktueller Stand zum Informationsumfang des fachlichen Datensatzes:

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Der zweite Fachbeirat befasst sich mit dem Datensatz und den technischen Schnittstellen. Außerdem wird er die entsprechenden Meldeprozesse definieren und künftig geeignet fortentwickeln.

Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes und die kontinuierliche Evaluierung der Wirksamkeit und Verständlichkeit der Digitalen Rentenübersicht sowie der Qualität der Informationen sind dem dritten Fachbeirat vorbehalten.

Der vierte und der fünfte Fachbeirat werden sich im weiteren Projektfortschritt insbesondere mit Themen der Kommunikation sowie der Ausgestaltung der Portallösung beschäftigen.

Bereits in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens ermöglichen uns digitale Hilfsmittel einen schnellen Überblick – bei der Altersvorsorge sind aber immer noch viele verschiedene Standmitteilungen auf Papier vorherrschend. Daher ist die Digitale Rentenübersicht schon lange überfällig und wir von adesso begrüßen, dass dieses Projekt nun ins Rollen gekommen ist.

Sehr erfreulich ist, dass im Fachbeirat Technische Schnittstellen adesso-Geschäftsführer Dr. Michael Höhnerbach seinen fachlichen und persönlichen Beitrag leistet, um das Projekt der Digitalen Rentenübersicht erfolgreich zu gestalten.

Sie möchten mehr über unsere Lösungen im Bereich betriebliche Altersversorgung und Behördenkommunikation für Versicherungsunternehmen erfahren? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Experten Senthuran Sabaratnam.

 

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